Was ist die Fischerkarte und warum brauche ich sie?

 

Um eine Saisonlizenz für eines der Gewässer der Sportfischereiverein-Baden zu bekommen ist eine gültige amtliche Fischerkarte für das Land Niederösterreich Pflicht. Für die Tageskarten ist eine gültige Gästekarte ausreichend.

 

 

 

Die Fischerkartenbestimmung für das Land Niederösterreich

 

Gastkarte:

  • Personen ab dem 10. Lebensjahr
  • Fischergastkarte gilt 30 Tage pro Jahr
  • Ausstellung durch den Fischereiausübungsberechtigten und Tageskartenausgabestellen 
     

Amtliche Fischerkarte (blaue Karte):

  • Es muss ein Fischerkurs abgelegt werden, oder eine entsprechende Eignung nachgewiesen werden. Nachweis der Eignung gilt auch als erbracht, wenn Sie in den vergangenen 5 Jahren vor Inkrafttreten des NÖ Fischereigesetzes 2001, das ist der 1. Mai 2002, wenigstens einmal im Besitz einer gültigen Fischerkarte für das Land NÖ waren; einschlägige Berufsausbildung oder die Absolvierung einer gleichwertigen Ausbildung in einem anderen Land ersetzen den Besuch eines Fischerkurses - wenn Grundkurs erforderlich siehe www.noe-lfv.at
  • Personen ab dem 14. Lebensjahr (unbescholten)
  • Gültigkeit für ein Kalenderjahr
  • Ausstellung durch die Fischereirevierverbände

 

Download PDF Fischereiordnung

http://www.noe-lfv.at/download/verordnungen/NOE_Fischereiverordnung_VO2002.pdf