ALLGEMEINE JUGEND – BESTIMMUNGEN

Sportfischereiverein Baden

 

UNTER 10 JAHREN

 

Fischen nur gemeinsam mit einem volljährigen Lizenznehmer – mit einer(!) Rute des Lizenznehmers auf allen Teichgewässern - ausgenommen Doblhoffteich.

 

KINDER VON 10 – 13 JAHREN

 

Voraussetzung ist der Besitz der Fischerkarte für das Bundesland Niederösterreich. Die Ausübung der Fischerei ist nur im Beisein einer volljährigen Person, die im Besitz einer NÖ-Fischerkarte sein muss, erlaubt.

 

Triesting I/3 inkl. Furtherbach - Schwechat I/1+I/2 inkl. Sattelbach / I/3 - Piesting I/3) inkl. Myrabach

Kinder dürfen um € 150,- gemeinsam mit einem volljährigen Lizenznehmer der o.a. Reviere bei gleichbleibender Fischentnahme mit einer zweiten Rute fischen (entnommene Fische zählen zum Ergebnis des volljährigen Lizenznehmers).

 

JUGENDLICHE VON 14 – 20 JAHREN

 

Ab dem 14. Lebensjahr ist eine Prüfung für die NÖ-Fischerkarte verpflichtend. Jugendliche Lizenznehmer dürfen allein auf allen Fischgewässern laut Vereinsbestimmungen fischen (Ausnahme Doblhoffteich - nur im Beisein eines volljährigen Lizenznehmers zu befischen). Jugendliche Lizenznehmer ab dem 15.Lebensjahr bis vollendetem 20. Lebensjahr sind gem. den Bestimmungen des Sportfischereiverein Badens verpflichtet 10 Arbeitsstunden pro Jahr zu leisten.

 

Forellenreviere (Triesting I/3 & Schwechat I/1+I/2 & I/3 & Piesting I/3)

Jugendliche können um den halben Preis einer Einfachlizenz diese Gewässer befischen (Achtung: halbe Entnahmemenge!)

 

Mehrfach-Jugend Lizenz (ab dem 20. Lebensjahr)

Mit dem Erwerb der Mehrfach-Jugend Lizenz und einer einmaligen Aufnahmegebühr (Sonderpreis für Jugendliche / 50% Ermäßigung) kann im Folgejahr eine Ordentliche Mitglieder Lizenz erworben werden.

 

AB 21 JAHREN

 

Ab 21 Jahren werden Jugendliche als volljährige Einfach- oder Mehrfachlizenznehmer übernommen.

 

JUGENDFISCHEN

 

Die Einladung erfolgt über die Jugendleitung. Es darf zu den Jugendfischen von jedem Jugendlichen Lizenznehmer ein jugendlicher Freund (Gastfischer) unter Voranmeldung bei der Jugendleitung eingeladen werden, der mit einer der zwei erlaubten Ruten mitfischen darf (Fangergebnis zählt beim Lizenznehmer!).

 

BESTIMMUNGEN ZUM MITFISCHEN AUF TEICHGEWÄSSERN

 

Volljährige Lizenznehmer können unter Aufsicht ein Kind bis zum vollendetem 14. Lebensjahr oder den/die Lebensgefährten/in zum Mitfischen mitnehmen (mit einer(!) Rute des Lizenznehmers). Die Anzahl der erlaubten Angelgeräte darf dabei nicht überschritten werden. Außerdem muss jeder im Besitz einer NÖ-Fischerkarte sein. Entnommene Fische zählen zum Ergebnis des volljährigen Lizenznehmers.

Stand: 01-2021