SCHWECHAT I/1, I/2, I/3 UND SATTELBACH

 

Das Revier Schwechat I/1+I/2+I/3 inkl. Sattelbach ist ein Revier und beginnt bei der Wehr St. Helena  (Aquädukt Wiener Hochquellen-Wasserleitung in Baden, gekennzeichnet mit oranger Reviertafel). Das Revier endet in Klausenleopoldsdorf (Brücke über die Schwechat Richtung Lammerau, gekennzeichnet mit oranger Reviertafel).

Der befischbare Teil des Sattelbaches beginnt bei Mündung in die Schwechat und endet bei der Gefällstufe oberhalb der Autobahnbrücke A23 in Heiligenkreuz (gekennzeichnet mit oranger
Reviertafel).Der Abschnitt  zwischen den Brücken vor und nach dem Stift Heiligenkreuz ist eine mit orangen Tafeln gekennzeichnete Schonstrecke.

Die gesamte Revierlänge beträgt ca. 25 km,  die durchschnittliche Breite 9 m. Davon (S I/1 - 3km,  S I/2 – 5km,  S I/3 – 14km,  Sattelbach - 3km) Alle sonstigen Zubringer sind Aufzuchtstrecken und daher  NICHT  zu befischen.

Der Flusslauf umfasst schnell fließende Strecken,  mittlere und tiefe Gumpen, breite Staue, durch teilweise unverbaute Uferlandschaften. 90% der Uferböschungen sind naturbelassen.

Der Fischbestand setzt sich aus 80% Bachforellen, 15 % Regenbogenforellen, 5% Saiblinge zusammen und erfolgt aus Abfischungen von den Zubringern der Schwechat (bodenständigen Salmoniden).

Eventueller Mehrbedarf an Besatzfischen wird aus ausgewählten heimischen Zuchtanstalten abgedeckt.

S I/3 wird nur mit bodenständigen Bachforellensetzlingen besetzt ; Tagekarten Nur S I/1 + S I/2

Äsche  ganzjährig gesperrt !!

Nur ein Angelgerät erlaubt mit EINEM Einfachhaken!

(Widerhakenlos)

(Wathose und Watstiefel sind erlaubt).
 
 

Siehe Bestimmungen Forellenreviere

 

Details zu Tageskarten hier: LINK
 
 

Für Einfachlizenzen erfolgt der Saisonbeginn am 16. März und endet mit 31. Dezember.

Schwechat I/1

Der Besitz einer amtlichen Fischer- oder Gästekarte für das Bundesland Niederösterreich ist Pflicht.

 

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