WIENER NEUSTÄDTER KANAL D1 UND D2

Der Wr. Neustädterkanal wurde künstlich angelegt und ist ein Naturdenkmal. Die Uferböschungen sind mit Schilf und Stauden bewachsen.


Das Revier Wr. Neustädterkanal D1 beginnt vom Ursprung EVN-Kraftwerk bis Haltung 36 (Nußbaumhaltung-Querung Piesting). Revieranfang und Ende sind mit orangen Reviertafeln gekennzeichnet. Die Revierlänge beträgt 13 km, die durchschnittliche Breite 7,0 m.

Der Fischbestand setzt sich aus 40% Bachforellen, 5
0% Regenbogenforellen und 10% Saiblinge zusammen und erfolgt  aus heimischen Zuchtanstalten.

Nur ein Angelgerät erlaubt mit EINEM Einfachhaken ! (Widerhakenlos !)

(siehe Bestimmungen Wr. Neustädterkanal).

Erlaubtes Fischfanggerät ist die Fliegenrute und Spinnrute. Äsche ganzjährig gesperrt !!!

Saisonbeginn D1 ist am 16. März und endet mit 31. Dezember.
 Nur mit Einfachlizenz D1+D2+Kottingbrunner Teiche befischbar.

 Keine Tageskarten !

 

Das Revier Wr. Neustädterkanal D2 beginnt bei Kanalhaltung 35 Schönau bis Haltung 13 (Tribuswinkel).
Revieranfang und Ende sind mit orangen Reviertafeln gekennzeichnet. Die Revierlänge beträgt 12 km, die durchschnittliche Breite 7,0m. Der Flusslauf umfasst langsam fließende Strecken, sowie Staubereiche von Fluss Kraftwerken.

Der Fischbestand setzt sich aus 10% Salmoniden, 70% Cypriniden und 20% Raubfischen zusammen. Der Fischbesatz erfolgt jährlich aus heimischen Zuchtanstalten.

Erlaubt sind 2 Angelruten mit jeweils EINEM Einfachhaken !, (Widerhakenlos).

Abhakmatte und Kescher sind Pflicht.
(siehe Bestimmungen Wr. Neustädterkanal)
Äsche ganzjährig gesperrt !!!

 

Details zu Tageskarten (nur D2) hier: LINK

 

Während der jährlichen Kanalabkehr (Herbst) besteht ein generelles Fischverbot (ca. 10 Tage)

Für Einfachlizenzen erfolgt der Saisonbeginn am 01. März und endet am 31. Dezember

 

Kanal D1

Kanal D2

Der Besitz einer amtlichen Fischer- oder Gästekarte für das Bundesland Niederösterreich ist Pflicht.

Weitere Bilder des Gewässers