Schönauerteiche I, II und III

Die Schönauerteiche I, II und III liegen am Ortsrand vom Gemeindegebiet Schönau /Triesting und haben eine Wasserfläche von ca.3,85 ha.
Besatz: Karpfen, Zander, Schleien, Welse, Hecht, Brachsen und andere Weißfischarten.
Lebendköder verboten !


Fried- und Raubfischfang nur mit EINEM einfachem Haken ! (Widerhakenlos)

Keine Tageskarten !

Einfachlizenzen:  vom 01. März bis 31. Dezember.

 

Erlaubt sind 2 Angelruten.   Abhakmatte ist Pflicht.
Beim Spinn oder Fliegenfischen ist nur eine Angelrute erlaubt.
Das Ausüben des Angelsports ist ausschließlich nach den  Bestimmungen des Sportfischereivereines Baden durchzuführen

 

Schönau 1

Der Besitz einer amtlichen Fischerkarte für das Bundesland Niederösterreich ist Pflicht.

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