anbei der momentane Stand der Verordnung - kann sich ändern! Bitte sich nach dem aktuell kolportierten Stand zu richten 

 

2020-04-23: Zusammenfassung und Stellungnahme des Vereines

 

Ist Fischen erlaubt?

Fischen ist zulässig, wenn dabei die Abstände entsprechend § 2 Z 5 der Verordnung BGBl. II Nr. 98/2020 (Verordnung gemäß § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes) eingehalten werden. Das Betreten von Freizeit- und Sportbetrieben (Fischbetriebe) ist aber nicht erlaubt, hier gilt § 1 der Verordnung BGBl. II Nr. 96/2020 (Vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19).

(Stand 23.04.2020, 8:00)

 

2020-03-30: Zusammenfassung und Stellungnahme des Vereines 

 *) © Bundesregierung: Zitat und Logo entnommen aus einem öffentlichem Link

 

 

 

2020-03-19: Stand der Verordnung COVID-19 - bitte Folgendes beachten:

Joomla Template - by Joomlage.com