Jugendlizenzen
UNTER 10 Jahre:
Fischen nur gemeinsam mit einem volljährigen Lizenznehmer – mit 1(EINER) Rute des Lizenznehmers!
Gültig auf allen Gewässern - ausgenommen Doblhoffteich !
JUGEND mit gültiger Lizenz vom 10. bis zum 14.LEBENSJAHR
Voraussetzung ist der Besitz der Fischerkarte für das Bundesland Niederösterreich ! (für das laufende Jahr gültige BLAUE KARTE!) Die Ausübung des Fischsportes ist nur unter Aufsicht eines volljährigen Lizenznehmers möglich!
Vom 14. bis zum 19. LEBENSJAHR (Aktuelle NÖ.Fischerkarte erforderlich!)
Darf alleine auf allen Friedfischgewässern laut Bestimmungen gefischt werden.
Ausnahme Doblhoffteich nur in Begleitung eines volljährigen Lizenznehmers!
Jugend „Forellensektion“ vom 10. Bis zum 19 Lebensjahr
Fischen nur gemeinsam mit einem volljährigen Lizenznehmer
Bei gleichbleibender Fischentnahme! NUR 2.Angelstock!! (Preis: €150.-)
Voraussetzung ist der Besitz einer gültigen Fischerkarte für das Bundesland Niederösterreich !
Forellenreviere/ JUGEND von 14. Lj.bis 20.Lj. (Aktuelle NÖ.Fischerkarte erforderlich!)
Triesting I/3 +Furtherbach 50%Mitgliedslizenz /50% Entnahme (dzt.€320.-)
Schwechat I/1+I/2+I/3 50%Mitgliedslizenz /50% Entnahme (dzt.€293.-)
Kombi - Jugendlizenz (Revier Schwechat I/1,I/2,I/3 + Revier Triesting 1/3 ) 50%Mitgliedslizenz /50% Entnahme (dzt.€300.-)
Jugend NUR Sektion Schwechat I/3 vom 14 bis 19 Lebensjahr
Darf alleine gefischt werden.
Fischentnahme: 3 Stk.tägl. 6 Stk.wöchentl. 40 Stk.jährlich
Aufpreis auf bestehende Lizenz : € 75.-
AB dem 20.LEBENSJAHR (ab 2015!)
Einzahlung der Jugend-Mehrfachlizenz (dzt. € 250.-)
und 1.Teil der Aufnahmegebühr €350.-
Im Folgejahr Restzahlung (€350.-) 2.Teil der Aufnahmegebühr.
Zusätzlich ORDENTLICHE Mitgliederlizenz ( Preis €500.-)
JUGENDFISCHEN (Einladung erfolgt über Jugendleitung)
Es darf zu den Jugendfischen von jedem Jugendlichen oder Erwachsenen Mitglied ein jugendlicher Freund (Gastfischer) unter Voranmeldung bei der Jugendleitung eingeladen werden, der mit einer der zwei erlaubten Ruten mitfischen darf.
(Fangergebnis zählt beim Lizenznehmer)
Arbeitsstunden:
Für Jugendliche Mitglieder und Saisonlizenznehmer ab 15 Jahren sind auch Arbeitsstunden leisten. Jugendliche Mehrfachlizenznehmer 20 Std. im Jahr und Jugendliche Saisonlizenznehmer (Einfachlizenz) 10 Std. im Jahr.
Bestimmungen zum Mitfischen auf Teichgewässer (Friedfische)
Volljährige Lizenznehmer können ein Kind bis 14 Jahre, sowie Partner zum Mitfischen unter seiner Aufsicht mitnehmen. (maximal 2 Angelgeräte pro Lizenznehmer)
Fischentnahme zählt für beide beim Lizenznehmer!
Ab dem 14.Lebensjahr ist eine Prüfung für die NÖ.Fischerkarte verpflichtend.