WIENER NEUSTÄDTER KANAL D1 UND D2Der Wr. Neustädterkanal wurde künstlich angelegt und ist ein Naturdenkmal. Die Uferböschungen sind mit Schilf und Stauden bewachsen. Das Revier Wr. Neustädterkanal D1 beginnt vom Ursprung EVN-Kraftwerk bis Haltung 36 (Nußbaumhaltung-Querung Piesting). Revieranfang und Ende sind mit orangen Reviertafeln gekennzeichnet. Die Revierlänge beträgt 13 km, die durchschnittliche Breite 7,0 m. Nur ein Angelgerät erlaubt mit EINEM Einfachhaken ! (Widerhakenlos !) (siehe Bestimmungen Wr. Neustädterkanal). Erlaubtes Fischfanggerät ist die Fliegenrute und Spinnrute. Äsche ganzjährig gesperrt !!! Keine Tageskarten !
Das Revier Wr. Neustädterkanal D2 beginnt bei Kanalhaltung 35 Schönau bis Haltung 13 (Tribuswinkel). Erlaubt sind 2 Angelruten mit jeweils EINEM Einfachhaken !, (Widerhakenlos). Abhakmatte und Kescher sind Pflicht.
Details zu Tageskarten (nur D2) hier: LINK
Während der jährlichen Kanalabkehr (Herbst) besteht ein generelles Fischverbot (ca. 10 Tage) Für Einfachlizenzen erfolgt der Saisonbeginn am 01. März und endet am 31. Dezember |
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Der Besitz einer amtlichen Fischer- oder Gästekarte für das Bundesland Niederösterreich ist Pflicht. |
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